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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2015 | S. 595–598Es folgt Seite №595

Schüler mit Schreibstörung darf Aufnahmeprüfung am Computer schreiben

Das Bundesgericht hat sich im Urteil 2C_974/2014 vom 27. April 2015(nicht zur Publikation vorgesehen) mit der Durchführung einer gymnasialen Aufnahmeprüfung bei einem Schüler mit Schreibstörung befasst. Es betrachtet die von einer Fachstelle abgeklärte visuomotorische Störung als eine Behinderung, weshalb der Schüler Anspruch hat, die Prüfung in den Fächern mit reiner Textproduktion…
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