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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2018 | S. 482–552Es folgt Seite №482

Datenschutz und Big Data im Allgemeinen und im Gesundheitsrecht im Besonderen

I. Einleitung

«Ob im Gesundheitswesen, der Sozialfürsorge oder bei Kundenbindungsprogrammen – immer mehr personenbezogene Daten werden erfasst und verwaltet.»1 Dabei sind seit Jahren drei Trends unübersehbar: «Sammle mehr, sammle spezifischer, sammle, wenn immer du kannst»2. Studien zeigen, dass es heute fast unmöglich geworden ist, die Verbreitung der eigenen persönlichen Daten zu kontrollieren.

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