Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2008 - Familienrecht: Scheidungsrecht
Familienrecht
Veröffentlicht in Band 134, ergänzt durch Internetveröffentlichungen
Das Bundesgericht hat in BGE 134 III 534 ff. E. 3 festgehalten, dass unter dem Gesichtspunkt der Berufshaftung des Anwalts dieser seine Sorgfaltspflicht nur verletzt, wenn er anlässlich der Interessenwahrung seiner Klienten die vom Bundesgericht in seiner Amtlichen Sammlung publizierten Entscheidungen nicht zur Kenntnis genommen hat. Man wird ungeachtet dieser anwaltfreundlichen Rechtsprechung…
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