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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2013 | S. 957–960Es folgt Seite №957

Zur Frage der Anwendbarkeit der Vorschriften des ArG auf im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer

Urteil 4A_103/2013 vom 11. September 2013 (amtliche Publikation vorgesehen)

In der Schweiz besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass das Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG; SR 822.11) als öffentliches Recht nur auf in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer direkt Anwendung findet. Art. 342 Abs. 2 OR verleiht nun aber gewissen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des ArG privatrechtliche Wirkungen: «Wird durch…

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