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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2013 | S. 383–387Es folgt Seite №383

Grundsätze zur Streitverkündungsklage (Art. 81 f. ZPO)

Urteil 4A_435/2012 vom 4. Februar 2013 (Publikation vorgesehen)

Sachverhalt

Über die X AG in Liquidation wurde am 22. November 2004 der Konkurs eröffnet. Als Revisionsstelle fungierte seit dem 27. Oktober 2003 die Y AG. Vorher nahm diese Funktion die Z AG wahr.

Mit Klage vom 21. Oktober 2011 beantragte die X AG in Liquidation dem Handelsgericht des Kantons Zürich, es sei die Y AG zu verurteilen, ihr Ersatz von Fr. 445800.– für den Schaden zu bezahlen, der durch die…

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