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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2015 | S. 599–604Es folgt Seite №599

Zu Recht verweigerte Rechtsöffnung im Fall eines ausländischen, auf öffentlichem Recht beruhenden Entscheids

Ausländische Verwaltungsverfügungen (etwa Steuerentscheide einer ausländischen Verwaltungs- oder Verwaltungsgerichtsbehörde) fallen – vorbehältlich besonderer Regelung in einem Staatsvertrag oder einem Bundesgesetz – als Vollstreckungstitel im Sinne von Art. 80 SchKG ausser Betracht. Dem Bundesgericht bot sich unlängst die Möglichkeit, einen Fall zu beurteilen, der die Forderung…
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