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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2008 | S. 900–900Es folgt Seite №900

Mankoteilung

Die in BGer 5C.77/2006 (nicht mehr indessen in der auszugsweisen amtlichen Publikation BGE 133 III 57 ff.) "angekündigte" Überprüfung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Mankoteilung ist am 23. Oktober 2008 in öffentlicher Sitzung erfolgt. Das Bundesgericht hat sich in einem Verhältnis von 4:1 der Richterstimmen für die Beibehaltung der bisherigen Praxis und damit gegen die Mankoteilung…

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