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From the magazine ZBJV Heft Nr. 4/2019 | S. 287-310 The following page is 287

Die haftpflicht- und privatversicherungsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in den Jahren 2013–2017

I. Haftpflichtrecht

1. Schadenersatz und Genugtuung

a) Koordination der haftpflichtrechtlichen Regeln mit den zivilprozessualen Bestimmungen über die Parteientschädigung: BGE 139 III 190, 4A_646/2011 vom (= Pra 2013 Nr. 107)

X. ging als Mieter einer Wohnung mehrmals wegen Mietrechtsstreitigkeiten (Mietzinssenkung, Mängelbeseitigung, Anfechtung einer Kündigung) gerichtlich gegen seine Vermieterin vor. Er liess sich in allen Verfahren anwaltlich vertreten und obsiegte jeweils. Später klagte X. erneut gegen die Vermieterin, diesmal auf Schadenersatz. Als Schaden machte er die ihm aufgrund der Schlechterfüllung des Mietvertrags seitens der Vermieterin angefallenen Anwaltskosten geltend.

Dagegen wandte die Beklagte zu Recht ein, dass sie überhaupt zu keiner Ersatzleistung verpflichtet werden könne, weil das kantonale Prozessrecht in Mietsachen keine Entschädigungszahlungen vorse- Aus der ZeitschriftZBJV 4/2019 | S. 287–310 Es folgt Seite № 288hen…

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