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Aus der PublikationJAR 2007 - Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts | S. 45–49Es folgt Seite №45

II. Individualarbeitsrecht

1. Genetische Untersuchung

Der Bundesrat setzte auf den 1. April 2007 das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen zusammen mit zwei Verordnungen in Kraft. Gesetz und Verordnungen regeln die wesentlichen Aspekte der Durchführung genetischer Untersuchungen beim Menschen mit dem Ziel, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnungen, setzte der Bundesrat auf den 1. April 2007 die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen ein.59

Das Bundesgesetz war im Oktober 2004 vom Parlament verabschiedet worden. Es regelt die Anwendung genetischer Untersuchungen am Menschen zu medizinischen Zwecken sowie im Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich, als auch die Erstellung von DNA…

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