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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2009 | p. 59–64Es folgt Seite №59

Nachehelicher Unterhalt II1

oder die Nachlese zu BGE 134 III 145 ff. und BGer 5A_434/2008 (inzwischen teilweise in BGE 134 III 577 ff.) bzw. BGer 5A_288/2008 betreffend das Vorgehen zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts2

1. Zahlreiche Gerichte und Anwaltskanzleien gehen für die Bemessung des nachehelichen Unterhalts insbesondere im Bereich der mittleren Einkommen von der Methode der Existenzminima-Berechnung mit Überschussverteilung aus. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum kann allerdings familienrechtlich zum Grundbedarf erweitert werden, sodass auch vom familienrechtlichen Grundbedarf mit…

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