Aus der Rechtsprechung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis
Art. 1 und 394 Abs. 3 OR. Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeit; Vergütung beim Auftrag; Arbeitsleistungen unter Lebenspartnern (Leitsatz der Redaktion). Sachverhalt (gekürzt):
Die Y. AG betreibt einen Hotel- und Restaurationsbetrieb im Oberwallis. Z. ist Mehrheitsaktionärin, leitet den Betrieb und gehört dem Verwaltungsrat an. X. ist Geschäftsmann im Vermögens- und Immobilienbereich…
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