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Aus der ZeitschriftZBJV 2/2018 | p. 160–162Es folgt Seite №160

Ohne Beschwerde keine vorsorglichen Massnahmen

Grundvoraussetzung dafür, dass vom Bundesgericht die aufschiebende Wirkung angeordnet oder andersartige vorsorgliche Massnahmen getroffen werden können, ist, dass das Gesuch im Rahmen eines bereits rechtshängigen oder gleichzeitig mit dem Gesuch rechtshängig werdenden bundesgerichtlichen Verfahrens gestellt wird. Dies hat das Bundesgericht im Urteil 2C_1080/2017 vom 28. Dezember 2017 entschieden. Denn…

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