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Aus der ZeitschriftZBJV 3/2007 | p. 207–221Es folgt Seite №207

Zur Differenz von Klagebefugnis und subjektivem Recht

Dogmatische Konzepte und ihre Implikationen

A. Einleitung

I Fallbeispiel

Die A AG, ein Bieler Start-up-Unternehmen, hatte mit der Ostschweizer B AG einen Liefervertrag für High-tech-Geräte abgeschlossen. Die aus dem Liefervertrag entstandenen Forderungen der A AG beliefen sich auf 5 Mio. CHF. Nach Fälligkeit der Forderungen verweigerte die B AG aus hier weiter nicht interessierenden Gründen die …

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