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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2007 | p. 277–289Es folgt Seite №277

Rückabwicklung und «faktisches Vertragsverhältnis» bei ungültigen Arbeitsverträgen

Bemerkungen zu BGE 132 III 242 ff.

Im Entscheid 132 III 242 ff. hatte das Bundesgericht einen wegen Täuschung einseitig unverbindlichen Arbeitsvertrag zu beurteilen, den die Parteien bereits während einiger Zeit erfüllt hatten. In einem obiter dictum äussert sich das Bundesgericht vorerst zu den anwendbaren Rückabwicklungsregeln bei einseitiger Unverbindlichkeit eines Vertrags. Anschliessend wird die Frage erörtert, ob im…

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