Aller au contenu principal

Aus der ZeitschriftZBJV 4/2011 | p. 330–354Es folgt Seite №330

Grenzen des Bildnisschutzes – überwiegendes Interesse des Versicherers an der Observation eines Geschädigten und Rückzug einer Einwilligung zur Publikation erotischer Bilder im Internet

Das Personenbildnis wird anerkanntermassen vom Persönlichkeitsschutz der Art. 27 und 28 ff. ZGB erfasst. Terminologie und Grenzen dieses Persönlichkeitsrechts, das – verkürzend – oft als «Recht am eigenen Bild» bezeichnet wird, sind allerdings im Einzelnen nach wie vor umstritten und klärungsbedürftig. Zu dieser Klärung tragen zwei aktuelle, amtlich publizierte Bundesgerichtsentscheide bei…

[…]