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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2013 | p. 297–330Es folgt Seite №297

Das Schicksal von gesamthänderischen Forderungen nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven bei einfachen Gesellschaftern

I. Einleitung

Als Grund- und Subsidiärform der Gesellschaftstypen hat die einfache Gesellschaft eine erhebliche praktische Relevanz. Definiert wird sie als vertragliche Verbindung von zwei oder mehreren (natürlichen oder juristischen) Personen und/oder Rechtsgemeinschaften zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften und Mitteln. Diese personenbezogene Rechtsgemeinschaft entsteht…

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