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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2014 | p. 431–434Es folgt Seite №431

Darf die Billag AG die Empfangsgebühr verfügen, so gilt dies auch für die Erhebung der Mehrwertsteuer

Die von der Billag AG, der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren, fakturierte Jahresgebühr für Privatpersonen beläuft sich gegenwärtig auf Fr. 462.40 (inklusive 2,5 Prozent Mehrwertsteuer). Ob die Gebühr für die Radio- und Fernsehempfangskonzession aber tatsächlich der objektiven Mehrwertsteuerpflicht unterliegt, ist (und bleibt) einstweilen gerichtlich…

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