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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2015 | p. 303–338Es folgt Seite №303

Normen mit Verfassungsrang als prägende Gestaltungsfaktoren des Familienlebens bzw. des Familienrechts1

1. Zunehmende Vielfalt der Lebensformen mit Verfassungsschutz

Die Entwicklung hin zu einer bunteren Familienvielfalt hat in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts eingesetzt, obwohl in gewissen Kantonen noch ein Konkubinatsverbot zu beachten war; das letzte Verbot ist 1995 im Kanton Wallis aufgehoben worden. Ausdrücklichen grundrechtlichen Verfassungsschutz hat die nichteheliche…

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