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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2013 | p. 462–468Es folgt Seite №462

Aus der Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Luzern

Art. 97, 107 und 366 OR; Recht des Unternehmers, den Werkvertrag aus wichtigem Grund aufzulösen?; ungerechtfertigte Weigerung des Unternehmers, das Werk herzustellen und abzuliefern; Vorgehen des Bestellers nach Art. 107 Abs. 2 OR (Leitsätze der Redaktion)

Mit Werkvertrag vom April 2001 übertrug der Beklagte (Besteller) der Klägerin (Unternehmerin) die Ausführung spezieller Gipserarbeiten. Am 30…

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