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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2014 | p. 435–459Es folgt Seite №435

Verfügungen unter Lebenden vs. «unzulässige» Umgehung der Verfügungsbeschränkung – wann greift die Herabsetzungsklage gemäss Art. 527 Ziff. 4 ZGB?

I. Einleitung

Erbrecht befasst sich grundsätzlich mit den Verhältnissen nach dem Ableben einer natürlichen Person und dementsprechend mit Verfügungen von Todes wegen, aber eben nur dem Grundsatze nach und nicht ausschliesslich. Erbrechtlich relevant sein können vielmehr auch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, dies insbesondere unter den Aspekten der Ausgleichung (Art. 626 ff. ZGB) einerseits und der

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