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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2019 | p. 374–376Es folgt Seite №374

Zur uneingeschränkten Untersuchungsmaxime im Erwachsenenschutzverfahren

In einem Erwachsenenschutzverfahren sah das Obergericht des Kantons Bern, Kindes- und Erwachsenenschutzgericht, sich mit der Frage konfrontiert, ob im Beschwerdeverfahren auch nach Abschluss des Beweisverfahrens neue Tatsachen und Beweismittel zuzulassen sind. Es verneinte dies unter Hinweis auf das kantonale Prozessrecht und ging auf die entsprechenden Vorbringen nicht ein. Im Urteil 5A_770/2018 vom 6…

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