Aller au contenu principal

Aus der ZeitschriftZBJV 6/2014 | p. 535–554Es folgt Seite №535

Aus der Rechtsprechung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis

Ehevertrag; Anfechtung wegen veränderter Verhältnisse, Übervorteilung (Art. 21 OR), Irrtums (Art. 23 ff. OR), absichtlicher Täuschung (Art. 28 OR) oder Furchterregung (Art. 29 f. OR); Verschweigung relevanter Tatsachen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen als absichtliche Täuschung (Leitsätze der Redaktion).

Aus den Erwägungen

2.1 Die Prozessparteien haben 1991…

[…]