Aller au contenu principal

Aus der ZeitschriftZBJV 6/2017 | p. 365–394Es folgt Seite №365

Urheberrecht und Grundrechte

I. Einleitung

Die Grundrechte waren in der Urheberrechtswissenschaft bis etwa in das Jahr 2000 kaum ein Thema, jedenfalls in der Schweiz nicht.1 Die Relevanz des Verfassungsrechts beschränkte sich, abgesehen von allgemeinen Verfahrensgarantien, im Wesentlichen darauf, die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zum Erlass von Urheberrechtsgesetzen zu begründen. Soweit in der Urheberrechtsliteratur…

[…]