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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2010 | p. 635–640Es folgt Seite №635

Aus der Rechtsprechung des Kantonsgerichts des Kantons Wallis

Vorrecht des Bauhandwerkers nach Art. 841 ZGB; Voraussetzungen (Leitsätze der Redaktion) Sachverhalt (gekürzt):

Die A. Immobilien AG erwarb mit Kaufvertrag vom 7. November 2000 für Fr. 1,2 Mio. eine Baulandparzelle. Auf dieser realisierte sie eine Überbauung, für welche die WIR Bank Baukredite gewährte und die X. AG für insgesamt Fr. 227833.90 Elektroarbeiten ausführte; ihre Restforderung…

[…]