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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2018 | p. 451–481Es folgt Seite №451

Die Pflichtteilsberechnungsmasse

I. Begriff und Funktion

Der Pflichtteil ist eine Quote des gesetzlichen Erbteils (Art. 470 f. ZGB), mithin die Quote einer Quote (die Quote eines Teils der Erbschaft oder der ganzen Erbschaft), und zwar diejenige, welche den berechtigten Erben (den Pflichtteilserben) vom Erblasser grundsätzlich Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2018 | p. 451–481 Es folgt Seite № 452nicht…

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