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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2018 | p. 553–555Es folgt Seite №553

Kostenverlegung bei Gegenstandslosigkeit infolge unterlassener Prosequierung einer vorsorglichen Massnahme

Wer eine vorsorgliche Massnahme nach Art. 261 ff. ZPO erwirkt, hat diese innert gerichtlich anzusetzender Frist zu prosequieren, falls die Klage in der Hauptsache noch nicht rechtshängig ist, andernfalls die Massnahme dahinfällt (Art. 263 ZPO). Vor dem Kantonsgericht von Graubünden war die Berufung gegen einen Entscheid betreffend eine vorsorgliche Massnahme hängig, als die vom erstinstanzlichen…

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