Aller au contenu principal

Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2020 | p. 379–422Es folgt Seite №379

Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod

Grundrechtliche Erwägungen de lege lata et ferenda

1. Einleitung

Das Grundrecht auf persönliche Freiheit schützt das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Urteilsfähige Personen entscheiden deshalb grundsätzlich selbst über die Art und den Zeitpunkt ihres Todes und haben einen justiziablen Anspruch darauf, dass der Staat ihr Recht auf selbstbestimmtes Sterben achtet und schützt. Nach schweizerischem Recht gilt dies auch dann, wenn sterbewillige…

[…]