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Aus der ZeitschriftZBJV 9/2007 | p. 561–582Es folgt Seite №561

Garantie, Schuldbeitritt und Bürgschaft – vom bundesgerichtlichen Umgang mit gesetzgeberischen Inkohärenzen

Zur Abfederung des Risikos eines Leistungsausfalls stellt das Privatrecht verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören auch die Bürgschaft, der Schuldbeitritt und die Garantie. Ihre Sicherungsfunktion besteht darin, dass neben die ursprüngliche Forderung der Gläubigerin ein zusätzlicher schuldrechtlicher Anspruch tritt, der sich gegen eine Drittperson (Bürge, Übernehmer, Garant)…

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