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Aus der ZeitschriftZBJV 9/2018 | p. 630–636Es folgt Seite №630

Gleichzeitige Bestrafung von AG und Aktionär wegen Steuerdelikten: kein Verstoss gegen «ne bis in idem»

Praxis und Doktrin zum Prinzip «ne bis in idem» haben in den letzten Jahren auch im Abgaberecht einige Weiterungen erfahren. Bis jüngst war namentlich noch ungeklärt, ob auch dann von einer unzulässigen doppelten Verfolgung auszugehen sei, wenn sowohl die Kapitalgesellschaft als auch die Anteilsinhaber bestraft werden. Zu einem derartigen zweidimensionalen Sachverhalt hat das Bundesgericht nun im Urt…

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