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Aus der ZeitschriftZBJV 11/2014 | p. 869–891Es folgt Seite №869

Steuern und familienrechtlicher Grundbedarf

Bei knappen finanziellen Verhältnissen fallen Steuern weiterhin nicht in den familienrechtlichen Grundbedarf

1. Vorbemerkungen

Lösen Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt auf, reicht das vorhandene Einkommen häufig nicht aus, um die Kosten zweier Haushalte zu decken. Dennoch können aufseiten des unterhaltsverpflichteten und/oder des unterhaltsberechtigten Ehegatten unter Umständen weiterhin Einkommens- und Vermögenssteuern anfallen. Das Existenzminimum ist in der Schweiz nicht von der Besteuerung…

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