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Aus der ZeitschriftZBJV 12/2019 | p. 844–846Es folgt Seite №844

(Internationale) Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zum Entscheid über den Ehegattenunterhalt

In einem im Kanton Zürich durchgeführten Eheschutzverfahren bestritt der in Grossbritannien wohnhafte Ehemann, dass die Gerichte in der Schweiz neben den Kinderbelangen auch dafür zuständig seien, um über den Ehegattenunterhalt zu befinden. Die kantonalen Instanzen sahen sich gestützt auf Art. 5 Ziff. 2 Bst. c LugÜ zum Entscheid auch über den Unterhaltspunkt berufen, was das Bundesgericht im Urte…

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