Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2015 – Arbeitsrecht
Veröffentlicht in Band 141
Inhaltsverzeichnis
- I. Rückgabe von Unterlagen in einem Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen (BGE 141 III 23)
- II. Vollstreckung eines ausländischen Urteils betreffend Zahlungen an eine Urlaubskasse für Bauarbeiter (BGE 141 III 28)
- III. Haftung der Verwaltungsräte für unbezahlte Prämien bei einer kollektiven Krankentaggeldversicherung (BGE 141 III 112)
- IV. Auskunftspflicht des Arbeitgebers über Datenlieferungen an ausländische Behörden (BGE 141 III 119)
- V. Berechnung des für die sachliche Zuständigkeit massgeblichen Streitwerts (BGE 141 III 137)
- VI. Beweis des Erwerbsausfalls bei Arbeitslosigkeit zur Erlangung von Krankentaggeldern (BGE 141 III 241)
- VII. Qualifikation eines Bonus als Gratifikation bei sehr hohem Einkommen (BGE 141 III 407)
- VIII. Voraussetzungen des Zwangs zur Leistung eines Solidaritätsbeitrags (BGE 141 III 418)
Aus der ZeitschriftZBJV 1/2018 | p. 59–82 Es folgt Seite № 60⬆
I. Rückgabe von Unterlagen in einem Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen (BGE 141 III 23)
B. wurde mit Arbeitsvertrag vom 31. August/1. September 2005 von der Gesellschaft A., die insbesondere im Bereich der Beratung über die Errichtung, Kontrolle und Verwaltung von Trusts, Stiftungen und…
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