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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2020 | p. 68–70Es folgt Seite №68

Der Kanton Bern hat die auf einem privaten Sperrkonto hinterlegte Grundstückgewinnsteuer nicht zu verzinsen

Dem Kanton Bern steht ein ausserbuchliches Grundpfandrecht zu, das der Sicherung der Grundstückgewinnsteuer dient. Es entspricht zwar der Praxis, dass Käufer- und Verkäuferschaft ein Sperrkonto einrichten, auf welchem die mutmassliche Steuer hinterlegt wird. Wie das Bundesgericht im Urteil 2C_894/2019 vom 11. November 2019 festhält, beruht dies aber auf keiner öffentlich-rechtlichen Pflicht. Folglich ist es…

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