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Aus der ZeitschriftZBJV 2/2009 | p. 83–124Es folgt Seite №83

Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Jahre 2006 und 2007 zum Verfahrensrecht der Sozialversicherung

Im Berichtszeitraum sind zwei Gesetzesrevisionen erfolgt, die für das Verfahrensrecht der Sozialversicherung von erheblicher Bedeutung sind. Zunächst ist am 1. Juli 2006 die Verfahrensrevision der Invalidenversicherung vom 16. Dezember 2005 in Kraft getreten. Durch diese wurde nur wenige Jahre nach Schaffung des ATSG das Einspracheverfahren in der Invalidenversicherung wieder durch das Vorbescheidverfahren ersetzt, in Abweichung vom ATSG die Kostenpflicht auch für das kantonale Beschwerdeverfahren eingeführt und die Kognition des Bundesgerichts auch in Leistungsstreitigkeiten auf Rechtsfragen eingeschränkt. Insbesondere zum letztgenannten Revisionspunkt hat sich bereits eine höchstrichterliche Praxis etabliert, die nachfolgend dargestellt wird (BGE 132 V 393). Zudem ist per 1. Januar 2007 das Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 (BGG) in Kraft getreten, das einige Anpassungen der verfahrensrechtlichen Teile des ATSG erforderlich gemacht hat. Die offensichtlichste Neuerung im hier behandelten Themenbereich besteht darin, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG), das bis Ende 2006 sozialversicherungsrechtliche Fragen beurteilte, organisatorisch vollständig ins Bundesgericht integriert worden ist: Während für das Jahr 2006 also noch von der Rechtsprechung des EVG zu berichten ist, handelt es sich bei den Entscheiden, die im Jahr 2007 gefällt wurden, um Entscheidungen des Bundesgerichts. Abgesehen davon musste das Bundesgericht zu den verfahrensrechtlichen Veränderungen, die das BGG mit sich gebracht hatte, im Berichtszeitraum erst vereinzelt Stellung nehmen.

Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die wichtigsten Entscheide zum sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, die in der Amtlichen Sammlung in den Bänden 132 und 133 publiziert worden sind.

Aus der ZeitschriftZBJV 2/2009 | p. 83–124 Es folgt Seite № 85

I. Sozialversicherungsverfahren

1. Übergangsrecht

a) Zeitliche Anwendbarkeit der Verfahrensbestimmungen des ATSG

BGE 132 V 93, E. 2

Sachverhalt: Noch vor Inkrafttreten des ATSG hatte die IV-Stelle ein ärztliches Gutachten eingeholt. Nach Inkrafttreten des ATSG wollte sie beim selben Arzt im gleichen Fall eine…

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