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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2009 | p. 272–301Es folgt Seite №272

Die Schweizerische Strafprozessordnung am Beispiel des Kantons Bern

1. Ausgangslage

Seit dem Inkrafttreten der Justizreform am 1. April 2003 ist das Strafprozessrecht von Bundesverfassung wegen Sache des Bundes;1 den Kantonen verbleibt nur die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie der Straf- und Massnahmenvollzug – soweit die Bundesgesetzgebung nichts anderes vorsieht.2 Wir wissen also seit Langem, dass die kantonalen Strafprozessordnungen…

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