Die Schweizerische Strafprozessordnung am Beispiel des Kantons Bern
1. Ausgangslage
Seit dem Inkrafttreten der Justizreform am 1. April 2003 ist das Strafprozessrecht von Bundesverfassung wegen Sache des Bundes;1 den Kantonen verbleibt nur die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie der Straf- und Massnahmenvollzug – soweit die Bundesgesetzgebung nichts anderes vorsieht.2 Wir wissen also seit Langem, dass die kantonalen Strafprozessordnungen…
[…]