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Aus der ZeitschriftZBJV 10/2016 | p. 762–765Es folgt Seite №762

Beschwerderecht der Streitverkündungsbeklagten als Nebenintervenientin im Hauptprozess

Die Streitverkündungsbeklagte ist im Hauptprozess nicht Hauptpartei; sie kann aber als Nebenintervenientin am Hauptprozess teilnehmen. Kann sie als solche auch Beschwerde an das Bundesgericht erheben, selbst wenn die durch sie unterstützte Hauptpartei keine Beschwerde einlegt? Diese Frage hatte das Bundesgericht im Urteil 4A_580/2015 vom 11. April 2016 (BGE 142 III 271 ff.) zu beantworten. Es kommt…

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