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From the magazine ZBJV Numéro 7-8/2019 | p. 508-528 The following page is 508

Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahr 2018 – Familienrecht: Eherecht (Eheschutz und Ehescheidung) und Kindesrecht

Veröffentlicht in Band 144, ergänzt durch Internetveröffentlichungen

1. Vorsorgeausgleich

Urteil 5A_819/2017 vom : Stichtag Einreichung Scheidungsbegehren; Übergangsregelung zur Revision des Vorsorgeausgleichs (Art. 122 ZGB; Art. 7d Abs. 2 SchlT ZGB)

Ganz unauffällig und gut versteckt im überaus langen Entscheid findet sich die erste Stellungnahme des Bundesgerichts zur in der Literatur rege und kontrovers diskutierten Frage der Übergangsregelung im Recht des Vorsorgeausgleichs. Bekanntlich gilt seit dem 1. Januar 2017 – neben zahlreichen weiteren Neuerungen – der neue Stichtag Aus der ZeitschriftZBJV 8/2019 | p. 508–528 Es folgt Seite № 509der Einreichung des Scheidungsbegehrens (nArt. 122 ZGB). Das wirft die Frage auf, ob dies auch dann gelten soll, wenn das Scheidungsbegehren (lange) vor Inkrafttreten der Revision eingereicht wurde, nämlich zu einem Zeitpunkt, in dem beide Parteien noch mit dem alten Stichtag (Rechtskraft des Scheidungsurteils, aArt. 122 Abs. 1 ZGB) rechnen …

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