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Aus der ZeitschriftZBJV 7-8/2012 | p. 560–562Es folgt Seite №560

Grenzen der Äquivalenz von Sondernutzungsgebühren für Konzessionen

Ein Rechtsstreit zwischen dem Kanton Zürich als Konzessionsgeber und der Stadt Zürich als Nehmerin der wasserrechtlichen Konzession erlaubte es dem Bundesgericht, im Urteil 2C_900/2011 vom 2. Juni 2012 über den Einzelfall hinaus gültige Aussagen zu Charakter und Schranken der Konzessionsabgaben zu machen. In einem einleitenden Teil des nicht anonymisierten Urteils…

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