Aller au contenu principal

Aus der ZeitschriftZBJV 12/2012 | p. 999–1002Es folgt Seite №999

Steuergrundpfandrecht selbst bei missglückter Zwangsverwertung des Grundstücks

Die kantonalen Steuergesetze sehen zumeist vor, dass der Anspruch der öffentlichen Hand auf Entrichtung der Grundstückgewinnsteuer durch ein kantonalrechtliches Steuergrundpfandrecht gesichert wird. Kommt es zur Zwangsverwertung eines Grundstückes, erübrigt sich der Idee nach die Beanspruchung des Steuergrundpfandrechts. In einem solchen Fall ist die…

[…]