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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2009 | S. 65–72Es folgt Seite №65

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) versus Pressefreiheit (Art. 10 EMRK)

Kritische Bemerkungen zum Entscheid SK-Nr. 87/2006 des Obergerichts des Kantons Bern betreffend die Anwendung von Art. 293 StGB

1. Ausgangslage

Am 28. April 2008 sprach die erste Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern zwei Journalisten frei, die von der ersten Instanz des Verstosses gegen Art. 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) für schuldig erklärt und zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 700.– verurteilt worden waren.1 Die beiden Journalisten hatten in einer Berner …

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