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Aus der ZeitschriftZBJV 10/2012 | S. 758–772Es folgt Seite №758

Sorge um die gemeinsame elterliche Sorge

Ungereimtheiten im Gesetzesentwurf für eine Neuregelung

1. Richtige Stossrichtung

Im geltenden Recht kommt einem unverheirateten Vater (Scheidungsvater, Konkubinatspartner und Vater, der mit der Mutter nicht zusammenlebt) die gemeinsame elterliche Sorge zusammen mit der Mutter nur zu, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Regelung1 soll die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern…

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