Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftZBJV 12/2017 | S. 911–916Es folgt Seite №911

Erfolgshonorare: Pactum de palmario zulässig – unter Einhaltung gewisser Grenzen

Erfolgshonorare können unterschiedlich ausgestaltet werden. Mit einem sog. pactum de palmario vereinbaren die Parteien, das (in jedem Fall geschuldete) Honorar bei erfolgreicher Mandatsführung zu erhöhen. Das Bundesgericht beschäftigte sich im Urteil 4A_240/2016 vom 13. Juni 2017 (zur Publikation vorgesehen) mit der Frage, ob ein solches pactum de palmario gegen Art. 12 lit. e BGFA verstösst. Es kam zum…

[…]