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Aus der ZeitschriftZStrR 3/2008 | S. 264–272Es folgt Seite №264

Massnahmen: Bewegende Neuerungen oder «alter Wein in neuen Schläuchen?»

Erste Erfahrungen aus Sicht des Zürcher Justizvollzugs

1. Allgemeine Bestimmungen (Art. 56–58 StGB)

Im Rahmen der Revision des AT StGB wurden die Bestimmungen über die Massnahmen (Art. 56 ff. StGB) stark überarbeitet und systematisch neu geordnet, wobei am Grundkonzept des alten Massnahmerechts keine massgeblichen Neuerungen vorgenommen wurden. Dem Gesetzgeber war es jedoch ein wesentliches Anliegen, für die Umschreibung der Voraussetzungen und die…

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