Teilnahmerechte des Beschuldigten im Strafprozess dürfen nicht ausgehöhlt werden
- Stichworte:
- Strafprozess, Teilnahmerechte an Beweisaufnahme in Verfahren mit mehreren Beschuldigten, dominante Stellung der Staatsanwaltschaft
Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat in ihrem Urteil BGE 139 IV 25 umfassend zu den Teilnahmerechten der Parteien und insbesondere zur Problematik der Teilnahme der beschuldigten Person an Einvernahmen von…
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