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Aus der ZeitschriftAnwaltsrevue|Revue de l'avocat 4/2015 | S. 164–165Es folgt Seite №164

Teilnahmerechte des Beschuldigten im Strafprozess dürfen nicht ausgehöhlt werden

Stichworte:
Strafprozess, Teilnahmerechte an Beweisaufnahme in Verfahren mit mehreren Beschuldigten, dominante Stellung der Staatsanwaltschaft

Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat in ihrem Urteil BGE 139 IV 25 umfassend zu den Teilnahmerechten der Parteien und insbesondere zur Problematik der Teilnahme der beschuldigten Person an Einvernahmen von…

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