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Aus der ZeitschriftZBJV 1/2015 | S. 1–2Es folgt Seite №1

Zum Rücktritt von Heinz Hausheer aus der Redaktion

Professor Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer hat die Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins über Jahrzehnte hinweg als Redaktor geleitet und geprägt. Seit 1978 war er zunächst verantwortlich für den Literaturteil, seit 1981 – als Nachfolger von Professor Dr. Hans Merz – Redaktor. Von diesem Amt ist er nun auf Ende 2014 zurückgetreten; es war ihm ein Anliegen, den 150. Jahrgang der Zeitschrift noch mitzugestalten.

Schon diese Zahlen zeigen, dass Heinz Hausheer der Tradition der «langen Amtszeiten» der ZBJV-Redaktoren des 20. Jahrhunderts (so Max Kummer, ZBJV 117/1981, S. 6) vollumfänglich treu geblieben ist. Dies war nicht selbstverständlich. Sein 33-jähriges Wirken als Redaktor fiel nämlich in ein Umfeld, das man rückblickend mit Fug und Recht als «hektisch» bezeichnen kann: eine Vielfalt neuer Gesetze und Gesetzesrevisionen, eine starke Zunahme der publizierten Gerichtsentscheidungen, ein gewaltiges Anschwellen der juristischen Publikationen (mit Einschluss spezialisierter Fachzeitschriften) und das Auftauchen des Internets mit seinen vielfältigen Auswirkungen auf alle juristischen Tätigkeiten.

In all diesen Jahren brachte Heinz Hausheer jeden Monat umsichtig und erfolgreich ein gehaltvolles ZBJV-Heft heraus. Neben den Abhandlungen führte er die bewährte Tradition der systematischen Besprechungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung durch ausgewiesene Fachleute weiter und ergänzte sie um neue Sachgebiete. Forumsbeiträge, kantonale Rechtsprechung und Literaturbesprechungen waren ihm ebenfalls ein Anliegen. Junge Autorinnen und Autoren bezog er ebenso ein wie die «gestandenen».

Immer wieder griff Heinz Hausheer auch selber zur Feder. Die Besprechung bundesgerichtlicher Entscheidungen zum Familienrecht war (und bleibt) ihm wichtig, ebenso wie die kritische Begleitung von Reformprojekten. Aber auch zu zahlreichen weiteren Themen und namentlich zu Grundsatzfragen hat er sich immer wieder geäussert, in jüngster Zeit etwa zum Beweisrecht am diesjährigen Jubiläumsanlass «150 Jahre Bernischer Juristenverein» (ZBJV 150/2014, S. 194 ff.).

Für seinen enormen, jahrzehntelangen Einsatz sprechen die Unterzeichneten Heinz Hausheer den grossen Dank und uneingeschränkten Respekt aus – namens des Bernischen Juristenvereins, der Leserschaft und der Redaktion sowie des Stämpfli Verlags. Mögen uns Aus der ZeitschriftZBJV 1/2015 | S. 1–2 Es folgt Seite № 2seine Begeisterung für die Rechtswissenschaft, sein ansteckender Humor und seine ungebrochene Vitalität noch viele Jahre begleiten!

Im Jahr 2003 wurde die Redaktion durch Professor Dr. Jörg Schmid ergänzt. Nun ist auf den 1. Januar 2015 Professorin Dr. Sibylle Hofer hinzugekommen. Die Redaktoren werden die bewährte Hausheer’sche Tradition weiterführen. Ihre beiden Aufsätze im vorliegenden Heft widmen sie Heinz Hausheer in freundschaftlicher Verbundenheit.

, Präsident des Bernischen Juristenvereins