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Aus der ZeitschriftZBJV 5/2010 | S. 399–417Es folgt Seite №399

Aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern

Art. 8 Abs. 2 und 12 lit. b BewG; Art. 10 BewV. Grundstückserwerb durch Personen im Ausland. Auslegung des Grundstückbegriffs des BewG.

Aus den Erwägungen:

3. – a) Einem eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer, der nicht zu den bewilligungsfreien gesetzlichen Erben gehört (vgl. Art. 7 lit. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 in der…

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