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Aus der ZeitschriftZBJV 3/2022 | S. 145–178Es folgt Seite №145

Haftung bei Delegation und Subdelegation von Dienstleistungen *

I. Einleitung

In BGE 145 II 229 befasste sich das Bundesgericht mit der Eintragung der Geschäftsadresse einer Anwältin bei einer Aktiengesellschaft, deren Zweck darin bestand, als Plattform für unabhängige Anwälte zu fungieren und ihnen ein Geschäftsdomizil und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten anzubieten. Nach Meinung des Bundesgerichts erfüllte die Gesellschaft…

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