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Aus der ZeitschriftZBJV 4/2016 | S. 231–260Es folgt Seite №231

Rechte und Pflichten von Banken und Bankmitgliedern in Verfahren vor Behörden und Gerichten (Datenherausgabe, Unterstützungspflichten, Schadenersatz)1

I. Problemstellung

1. Überwachung als Recht oder Pflicht?

Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen2 (Art. 319 Abs. 1 OR). Es obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin, die Arbeit zu organisieren. Gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgt diese Organisation insbesondere durch Weisungen. Diese hat der Arbeitnehmer grundsätzlich zu befolgen (Art. 321d OR).

Neben der Lohnzahlungspflicht trifft die Arbeitgeberin die Fürsorgepflicht (Art. 328 ff. OR). Nach dieser hat die Arbeitgeberin die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen (Art. 328 Abs. 1 OR). Aufgrund dieser Pflicht müssen die betrieblichen Abläufe so organisiert sein, dass dem Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit im Betrieb kein Schaden entsteht. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich einerseits Schutzpflichten (Art. 328 Abs. 2…

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