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Aus der ZeitschriftZBJV 6/2023 | S. 372–375Es folgt Seite №372

Unterhaltsbeiträge für Ehegatten und Kinder sind international nach dem Reineinkommen zu verlegen

Der Steuerpflichtige hat Unterhaltsbeiträge an die abgeschiedene Ehefrau zu erbringen. Nunmehr in zweiter Ehe verheiratet, wohnt er weiterhin in der Schweiz, während die jetzige Ehefrau im Ausland lebt. Aufgrund der rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehe sind Einkommen und Vermögen der im Ausland ansässigen Ehefrau nicht nur zur Bestimmung des Steuersatzes heranzuziehen. Die ausländischen Faktoren…

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