Verjährungshemmung während aussergerichtlicher Streitbeilegung
Eine Untersuchung des Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 OR mit Blick auf die Vertraulichkeit von Vergleichsgesprächen und deren prozessuale Konsequenzen
A. Einleitung
Einvernehmliche Streitbeilegungsmethoden werden – einhergehend mit dem zunehmenden praktischen Bedürfnis – massgeblich gefördert.1 So wurde mit der Verjährungsrechtsrevision im Jahr 2020 die Ziff. 8 des Art. 134 Abs. 1 OR eingeführt, die besagt, dass «während der Dauer von Vergleichsgesprächen, eines Mediationsverfahrens oder anderer Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung [die…
[…]