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Aus der ZeitschriftZBJV 6/2024 | S. 303–338Es folgt Seite №303

Verjährungshemmung während aussergerichtlicher Streitbeilegung

Eine Untersuchung des Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 OR mit Blick auf die Vertraulichkeit von Vergleichsgesprächen und deren prozessuale Konsequenzen

A. Einleitung

Einvernehmliche Streitbeilegungsmethoden werden – einhergehend mit dem zunehmenden praktischen Bedürfnis – massgeblich gefördert.1 So wurde mit der Verjährungsrechtsrevision im Jahr 2020 die Ziff. 8 des Art. 134 Abs. 1 OR eingeführt, die besagt, dass «während der Dauer von Vergleichsgesprächen, eines Mediationsverfahrens oder anderer Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung [die…

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